Häufige Fragen
Haben Sie offene Fragen zur Wind- oder Solarenergie? Senden Sie uns eine E-Mail an info@hardtstrom.de.
- Welche Auswirkungen haben Freiflächensolaranlagen auf die Umwelt?
Die direkten negativen Umweltauswirkungen bestehen vor allem in der Veränderung des Landschaftsbildes. Lärm oder Schadstoffe fallen nicht an. Andererseits werden zuvor intensiv landwirtschaftlich genutzte Flächen ökologisch aufgewertet. Die Fläche unter den Modulen darf nicht gedüngt und nur 1-2 Mal jährlich gemäht bzw. beweidet werden. Gegenüber der intensiven Ackernutzung bedeutet die Umwandlung in einen Solarpark eine Bodenentlastung, die auch der langfristigen Erhaltung der natürlichen Bodenfruchtbarkeit dient. Der Zaun ist für kleine und mittlere Säugetiere durchlässig, die umgebende Hecke kann selten gewordener Lebensraum z.B. für Nistvögel sein.
- Geht durch eine Solaranlage nicht der Landwirtschaft wichtige Fläche verloren?
Kritiker sorgen sich um die Flächenverluste für die Landwirtschaft durch Freiflächensolaranlagen.
Aktuell dürfen Photovoltaikanlagen lediglich in einem als vorbelastet angesehenen Streifen von maximal 110 Meter entlang von Autobahnen und Schienenwegen, sowie auf Konversionsflächen und versiegelten Flächen errichtet werden, nicht aber auf landwirtschaftlichen Flächen. Seit 2016 dürfen in Deutschland pro Jahr jedoch maximal zehn Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit einer maximalen Leistung von 10 MW auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten errichtet werden. Das jährliche Ausschreibungsvolumen entspricht für ganz Deutschland einer Fläche von lediglich ca. 1.000 ha - verglichen mit der landwirtschaftlichen Nutzfläche von ca. 16 Mio. Hektar in Deutschland entspricht das 0,625%. Als relevanter Preistreiber für die steigenden Flächenpachten kann die Freiflächenphotovoltaik damit kaum gelten.
Die sicheren Pachteinnahmen unterstützen die wirtschaftliche Stabilität landwirtschaftlicher Betriebe. Photovoltaik ist gegenüber den Energiepflanzen für Biogasanlagen übrigens ziemlich effizient. Auf der gleichen Fläche lässt sich mit Photovoltaik 20 bis 40 Mal so viel Strom erzeugen - allerdings kann eine PV-Anlage (ohne kombinierte Speichertechnologie) den Strom nicht so bedarfsgerecht und gleichmäßig über das Jahr verteilt erbringen wie eine Biogasanlage.
- Welche Auswirkungen haben die aktuellen EEG-Änderungen für bestehende Anlagen?
Die Gesetzesänderungen der vergangenen Jahre haben bisher keine wesentlichen Auswirkungen auf Bestandsanlagen gehabt. Es gilt Bestandsschutz bezüglich der Höhe und Dauer der Einspeisevergütung entsprechend der gesetzlichen Situation zum Inbetriebnahmezeitpunkt. Allerdings kann es auch für Altanlagen verpflichtend werden, zum Beispiel Nachrüstungen zur Netzstabilität durchzuführen oder Regelmaßnahmen zuzulassen. Prinzipiell ist ein Eingriff in die Vergütungshöhe/ -dauer von Bestandsanlagen denkbar, allerdings rechtlich umstritten und politisch schwer durchsetzbar. Im Zuge der Wirtschaftskrise wurde aber beispielsweise 2013 in Italien und Spanien eine Kürzung der bei Inbetriebnahme zugesagten Einspeisevergütung umgesetzt.
- Erzeugt eine Solaranlage überhaupt soviel Energie wie für ihre Herstellung aufgewendet wurde?
Die sogenannte energetische Amortisationszeit beschreibt wie lange es dauert bis (in unserem Fall) eine Solaranlage soviel Energie erzeugt hat wie für Herstellung, Transport, Aufbau, Betrieb und den Rückbau benötigt wird. Viele Studien haben sich seit den 1980er Jahren dieser Frage gewidmet. Heute geht man für typische Solaranlagen mit polykristallinen Solarzellen in Deutschland von einer energetischen Amortisation von 20-40 Monaten aus.
Zum Vergleich: Fossile Kraftwerke können sich gar nicht energetisch amortisieren, da für ihren Betrieb dauerhaft nicht-regenerative Energieträger verbraucht werden. Eine Übersicht mit Quellenangaben mehrerer Untersuchungen zur energetischen Amortisationszeit findet sich hier.
- Ist ein Betrieb der Solaranlage auch über das 20. Betriebsjahr hinaus möglich?
Der Weiterbetrieb einer Solaranlage ist in der Regel möglich, da die Baugenehmigung nicht erlischt und die laufenden Kosten gering sind. Nach Ablauf der EEG-Vergütungsdauer muss der erzeugte Strom als Grünstrom auf dem freien Strommarkt veräußert werden. Aktuell kann von einer Betriebsdauer von ca. 25-30 Jahren ausgegangen werden. Auch ein Teil-Repowering (z.B. Austausch der Module und Wechselrichter bei Erhalt der restlichen Infrastruktur) ist denkbar.
- Was passiert mit einer Solaranlage wenn sie nicht mehr betrieben werden kann?
Die Anlage wird komplett demontiert und recycelt. Die Module sind zu 95% recycelbar, sie bestehen überwiegend aus Glas, Metall und der eigentlichen Solarzelle aus Silizium. Lediglich ein geringer Anteil an Kunststoffen wird nach heutigem Stand der Technik verbrannt. Kabel, Zaun und Gestelle werden als Metallschrott komplett entsorgt und wiederverwertet. Die Fläche wird wieder vollständig landwirtschaftlich nutzbar gemacht.